Häufige Fragen

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Die meist gestellten Fragen

Warum muss ich überhaupt Abfallgebühren zahlen ?

Private Haushalte müssen nach dem Kreislaufwirtschaft- und Abfallgesetz ihre Abfälle dem öffentlich-rechtlichem Entsorgungsträger überlassen. Diese Überlassungspflicht ist für jeden Haushalt bindend!
Das Wie der Überlassung regelt der öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger in Form einer Satzung.
Die Abfallwirtschaftssatzung des Bodenseekreises verpflichtet jede natürliche und juristische Person, sich an die kommunale Abfallentsorgung anzuschließen, die berechtigt ist ein Grundstück zu nutzen oder dieses tatsächlich nutzt.
Durch die Nutzung fallen erfahrungsgemäß Abfälle an, die eben dem Bodenseekreis überlassen werden müssen. Für dieses Entsorgungssystem, dass die Haushalte und zum Teil die Gewerbebetriebe nützen müssen, werden Abfallgebühren zu Deckung der entstandenen Kosten erhoben.
 
 
Ich ziehe um, was muß ich tun ?

Ausschlaggebend für eine Änderung der Abfallgebührenveranlagung ist eine korrekte An-/Abmeldung beim zuständigen Einwohnermeldeamt.
Deshalb liegen in jedem Einwohnermeldeamt Erfassungsbelege - oder auch direkt hier im Internet - vom Abfallwirtschaftsamt aus, mit denen dem Abfallwirtschaftsamt die entsprechenden Angaben gemacht werden sollten. (Notfalls bitte danach fragen !)
Die ausgefüllten Bögen können Sie auch beim Meldeamt abgeben, von wo sie ohne Portokosten an das Landratsamt zurückgeschickt werden.

 

In welchem Bezirk wohne ich ?

Symbol: Interner Linkhier können Sie nachschauen


Ich zahle meine Abfallgebühren bereits über die Nebenkosten an meinen Vermieter - warum soll ich nun noch einmal Abfallgebühren an das Abfallwirtschaftsamt zahlen ? 

Die Abfallgebühren des Bodenseekreises bestehen aus zwei Bestandteilen: Der personengebundenen Jahresgebühr und der (Restmüll-)Behältergebühr.
Während die für den bereitgestellten Abfallbehälter und dessen Abfuhr anfallende Behältergebühr in Abfallgemeinschaften / großen Wohnanlagen intern über die Nebenkosten abgerechnet wird, muß die Jahresgebühr - ähnlich einer Grundgebühr - in jedem Fall direkt an das Abfallwirtschaftsamt bezahlt werden - Sie zahlen also nicht doppelt.
 
 
Warum muß ich für ... Personen Abfallgebühren zahlen ?

Die Personenzahl stimmt nicht ! Die Abfallgebührenveranlagung richtet sich nach der jeweils aktuellen Anzahl der beim Einwohnermeldeamt mit Wohnsitz gemeldeten Personen. Hierbei werden Haupt- und Nebenwohnsitz gleichgestellt und auch Kinder werden voll angerechnet.
Die Kopplung an den Wohnsitz hat durchaus ihren Sinn: Mit der Anmeldung eines Wohnsitzes gibt die Person an, sich tatsächlich in bedeutendem Umfang am Meldeort aufzuhalten.
Immer wieder gemachte Anmeldungen nur aus steuerlichen, postalischen oder versicherungstechnischen Gründen sind melderechtlich unzulässig und können von der Meldebehörde mit Bußgeld geahndet werden.
 
 
Mein Kind zieht weg. Wird dies bei meiner Abfallgebührenveranlagung berücksichtigt ? 

Die Veranlagungsdaten des Abfallwirtschaftsamtes werden einmal monatlich mit den Meldedaten der Gemeinden abgeglichen. Korrekte und vollständige Abmeldungen (weder Haupt- noch Nebenwohnsitz !) werden so automatisch registriert und Änderungsbescheide erstellt. Ein Erfassungsbeleg von Ihnen ist hier nicht nötig.
Bitte haben Sie Verständnis, daß bei Kleinbeträgen (derzeit bis zu EURO 2,55) aus Aufwandsgründen kein Änderungsbescheid erstellt wird.
 
 
Meine Freundin / mein Freund zieht zu mir - was muß ich beachten ? 

 Bitte teilen Sie dem Einwohnermeldeamt und dem Abfallwirtschaftsamt (Erhebungsbogen / Internet->Service->Symbol: Interner LinkFormulare usw.) mit, dass Sie einen gemeinsamen Haushalt bilden.


 
Meine Tochter studiert in ... / mein Sohn ist bei der Bundeswehr bzw. leistet Ersatzdienst. Verringert sich hierdurch die Abfallgebühr ?

Nein - solange der Wohnsitz (Haupt- oder Nebenwohnsitz !) im Bodenseekreis beibehalten wird.
 
 
Kann ich bei einem Umzug innerhalb des Bodenseekreises meine Abfallbehälter mitnehmen ? 

Die Abfallbehälter im Bodenseekreis sind grundsätzlich Eigentum des Landkreises. Wer aber innerhalb der vom Landkreis veranlagten Gemeinden umzieht, kann seine Behälter mitnehmen. 


Meine Bankverbindung / Kontonummer hat sich geändert - die neue lautet ... 

Kontoänderungen dürfen wir nur schriftlich entgegennehmen - Unter Service->Symbol: Interner LinkFormulare finden Sie einen Vordruck.
 
 
Ich möchte einen größeren bzw. kleineren Behälter / mein Behälter ist defekt - was muß ich tun ? 

Sie finden in unserem Symbol: Interner LinkFormular unter Service alles weitere. Defekte bitte unter Bemerkungen aufführen.
 
 
Ich wohne im Ausland, muß aber einen Wohnsitz (aus "postalischen" Gründen) in Deutschland beibehalten. 

Dies ist - so die Auskunft der Meldebehörden - in den meisten Fällen unnötig und auch nicht zulässig. Die Post kommt auch so an!
Wer sich dennoch vom Anschluss- und Benutzungszwang befreien lassen will, muss klare Nachweise erbringen, dass er das gegenständliche Grundstück nicht benutzt oder für einen bestimmten Zeitraum nicht benutzen kann. Letztendlich kann nur die Aufgabe der Nutzungsberechtigung (polizeiliche Abmeldung) oder der Nachweis, dass die Wohnung leersteht, die Sicherheit erbringen, dass das Grundstück (Wohnung) grundsätzlich (auch von Verwandten und Bekannten) nicht genutzt werden kann.


 
Ich habe sehr viele Grün- und Gartenabfälle - kann ich eine größere Biotonne bekommen und was kostet das ?

Wer wirklich viele Gartenabfälle hat, sollte diese möglichst nicht über die Biotonne entsorgen.
Auf dem Entsorgungszentrum Weiherberg, den Müllumladestationen "Sputenwinkel" in Tettnang-Bürgermoos und "Füllenwaid" in Überlingen (bis zu 80 kg) sowie auf den Recyclinghöfen (bis zu 80 kg) werden Gartenabfälle kostenlos angenommen und im Kreis direkt zu hochwertigem Kompost verarbeitet.
Zudem bietet das Abfallwirtschaftsamt 3 mal jährlich eine Gartenabfallsammlung an, bei der gebündelte oder in Papiersäcken bereitgestellte Gartenabfälle direkt am Grundstück abgeholt werden.
Wer jedoch einen sehr großen Garten (über 1000qm) besitzt und in einer ländlichen Region nur selten in die Nähe eines Recyclinghofs kommt, kann diese noch ohne Aufpreis anfordern, sofern der Haushalt keine Ermäßigungen für Voll- bzw. Teileigenkompostierung in Anspruch nimmt. Wer diese Voraussetzung nicht erfüllt und dennoch eine größe Biotonne als 60 Liter benötigt, muss einen entsprechenden Aufpreis zahlen!
 
 
Was passiert mit bereits bezahlten Abfallgebühren, wenn ich umziehe ? 

Bei Umzügen innerhalb des Bodenseekreises wird eine eventuelle Überzahlung für den einen Wohnsitz im Abfallwirtschaftsamt intern auf das Abfallgebührenkonto für den neuen Wohnsitz umgebucht. Wichtig und bitte nicht vergessen: Die Ummeldung beim Einwohnermeldeamt und die Übermittung des Erfassungsbelegs an das Abfallwirtschaftsamt per Post oder auch per Internet.
Bei Wegzügen aus dem Bodenseekreis besteht immer wieder das Problem, daß eventuell das bisherige Konto aufgelöst und am neuen Wohnsitz ein neues Konto eingerichtet wird. Um hier die zuviel bezahlten Abfallgebühren erstatten zu können, benötigen wir für die Rückzahlung die schriftliche Angabe einer aktuellen Bankverbindung. 
 

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